BMF-Schreiben klärt: So weisen Steuerpflichtige eine kürzere Nutzungsdauer von Gebäuden nach

Besitzen Sie Immobilien, die Sie betrieblich nutzen oder vermieten? Dann können Sie die Anschaffungs- und Herstellungskosten dieser Immobilien bei der Steuer geltend machen. Die Abschreibung der Kosten erfolgt dann entweder über die gewöhnliche Abschreibung oder über eine verkürzte tatsächliche Nutzungsdauer….
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