Tippgeberprovision Immobilien – Ablauf & Höhe

Wer einen Nachbarn, Bekannten oder einen Freund hat, der seine Immobilie verkaufen möchte, der kann den Verkaufswunsch, in Einverständnis mit dem Verkäufer, an einen Makler weiterleiten und ggf. Tippgeberprovision erhalten. Wie und unter welchen Umständen Tippgeberprovision gezahlt wird und woher das Geld für die Provision kommt, das und viele weitere Fragen werden nachfolgend näher beantwortet.

Was ist eine Tippgeberprovision?

Wohnraum wird in vielen Städten knapp und Immobilien sind trotz der hohen Kaufpreise begehrte Objekte. Egal, ob Einfamilienhaus, Bungalow, Doppelhaushälfte oder Eigentumswohnung, eine Immobilie ist in der heutigen Zeit schnell verkauft. Die Konkurrenz unter Maklern, Immobiliendiensten und Investoren ist groß. Jeder Makler und jede Immobilienfirma ist daher über einen Tipp froh, um an Cashflow Immobilien zu kommen. Um an die heißt umkämpften Objekte zu kommen, wird nicht selten mit Tippgeberprovision, kurz Tipp-Provision, geworben. Bei Werbung und Annahme von Tippgeberprovision sowie bei der Weitergabe von Daten sollte auf die geltenden Gesetze (Datenschutzrecht, Wettbewerbsrecht) geachtet werden. Die Provision steht dem Tippgeber zu, der beispielsweise einen Immobilienverkäufer an einen Immobiliendienst oder einen Makler vermittelt. Die Tippgeberprovision ist aber nur unter bestimmten Bedingungen gültig.

Worauf ist bei der Tippgeberprovision zu achten?

Wer einen Immobilieneigentümer kennt, der seine Immobilie verkaufen möchte, der kann einen Tipp an einen Makler oder eine Immobilienfirma geben und eventuell eine Tippgeberprovision erhalten. Die Immobilie, die zum Verkauf steht, darf nicht zur Zwangsversteigerung anstehen. Des Weiteren muss die Weitergabe der Kontaktdaten mit dem Immobilienverkäufer abgestimmt sein. Ohne die Zustimmung des Immobilienverkäufers dürfen seine Kontaktdaten nicht weitergegeben werden. Der Immobilienverkäufer darf selbst nicht als Tippgeber dienen. Die Immobilie darf zudem der jeweiligen Immobilienfirma nicht schon angeboten worden sein. Wenn diese Bedingungen beachtet wurden und eine Vermarktung zustande kommt, dann bestätigen die meisten Immobilienfirmen die Tippgeberprovision zunächst. Wird das Objekt dann verkauft, dann erhält der Tippgeber die Tippgeberprovision.

Tippgeberprovisionshöhe

Tippgeberprovision Höhe berechnen

Tippgeberprovision Höhe berechnen

Die Höhe der Tippgeberprovision richtet sich nach der jeweiligen Immobilienfirma bzw. dem Makler. Die Provision für Tipps zwischen zwei Maklern liegt häufig bei 10 % oder 20 % der Maklerprovision. Wenn es sich um private Tipp-Geber handelt, dann müssen Immobilienfirmen darauf achten, dass der sogenannte Laienwerber nicht dazu verleitet wird, unlautere Methoden zu nutzen, um einen Tipp abzugeben. Im Jahr 2006 wurde vom BGH entschieden, dass die Tippprovisionshöhe alleine nicht zu einer wettbewerbswidrigen Akquise führen müssen (BGH 6.7.2006; I ZR 145/03). Das bedeutet, dass die Höhe der Provision auch bei privaten Tippgebern nicht unbedingt begrenzt sein muss. Dennoch, so die BGH-Ergänzung, könnte eine sehr attraktive Prämie zum Reiz führen, die Regeln der Akquise zu verletzen. Wer also hohe Tippgeberprovisionen festlegt, der sollte sicherstellen, dass die Akquise rechtmäßig ist.

Wie wird die Tippgeberprovision berechnet?

Im Internet sind Immobilienmakler und Immobilienfirmen zu finden, die 10 % der Maklerprovision als Tippgeberprovision bieten, wenn die Immobilie erfolgreich verkauft wird. Das bedeutet, dass der Tippgeber bei einem Immobilienverkaufspreis von 400.000 Euro und einer Provision von 3 % plus MwSt (3,57 %) eine Tippgeberprovision von Netto 1.200 Euro erhält (10 % der Maklerprovision).

Wie ist der Ablauf von Tippabgabe bis Prämienauszahlung?

Der Tippgeber empfiehlt einen Eigentümer, der seine Immobilie verkaufen möchte. Private Tippgeber können zum Eigentümer beispielsweise ein bekanntschaftliches oder freundschaftliches Verhältnis haben. Selbst Familienmitglieder dürfen als Eigentümer empfohlen werden. Bei der Tippabgabe sollte allerdings darauf geachtet werden, dass keine wettbewerbswidrige Kaltakquise erfolgt und der Eigentümer durch Täuschung oder Belästigung mit der Tippabgabe einverstanden ist. Der Eigentümer muss der Weiterleitung seiner Daten an einen Immobiliendienst bzw. an einen Makler unbedingt zustimmen. Wird die Immobilie dann von der Firma, die den Tipp erhalten hat, vermarktet und erfolgreich verkauft, dann erhält der Tippgeber seine Tippgeberprovision. Die auch als Prämie bezeichnete Provision wird an den Tippgeber ausgezahlt, sobald die Zahlung der Maklerprovision erfolgt ist. Die Prämie wird in der Regel auf das Konto des Tippgebers überwiesen.

Worauf sollten private Tippgeber achten?

Die persönlichen Daten des Immobilieneigentümers dürfen nur mit seiner Einwilligung an Dritte (Immobiliendienst, Makler etc.) weitergegeben werden. Es ist wichtig, den Eigentümer zu informieren, dass ein Tipp abgegeben werden soll. Private Laienwerber müssen darauf achten, dass die Kundenakquise nicht wettbewerbswidrig erfolgt. Das ist der Fall, wenn die Akquise durch Belästigung (§ 7 Abs. 1 UWG), Aggression (§§ 4 Nr. 1; 3, 5 UWG), Täuschung (§§ 3, 5; 4 Nr. 3 UWG) oder durch unaufgeforderte Anrufe (§ 7 Abs. 2 UWG) erfolgt, dann ist diese rechtswidrig.

Wenn keine Kontaktdaten weitergeleitet werden, sondern sich der Verkäufer selbst auf die Tipp-Empfehlung bei einem Immobiliendienst melden soll, dann muss klar sein, dass es sich um einen Tipp handelt, die mit einer Tippgeberprovision verbunden ist. Der Immobilieneigentümer darf es nicht für einen freundschaftlichen Rat halten, sonst kann eine unzulässige Kommerzialisierung der Privatsphäre vorliegen und auch diese ist verboten (§ 4 Nr. 3 UWG).

Oft gestellte Fragen zur Tippgeberprovision

Tippgeberprovisions-Höhe verhandeln?
Die Höhe der Tippgeberprovision zwischen gewerblichen Tippgebern (bspw. zwei Maklern) ist verhandelbar. Die private Tippgeberprovision ist in der Regel bereits vor dem Tipp bekannt und wird von jeweiligem Makler bzw. Immobiliendienst direkt angegeben.

Was ist bei der Steuer zu beachten?
Private Tippgeber unterliegen der Steuerpflicht und müssen eine Tippgeberprovision als sonstige Einnahmen versteuern, sofern der Freibetrag von 256,00 Euro p. a. (§ 22 Abs. 3 EStG) erreicht wurde. Wenn der Tippgeber privat handelt und weder ein regelmäßiger noch ein gewerblicher Tippgeber ist, dann ist er von der Umsatzsteuerpflicht befreit (§ 1 Abs. 1 UStG). Bei privaten Tippgebern ist die Rechnungslegung vereinfacht, denn Rechnungsnummer und andere Angaben sind nach §§ 14, 14a UStG nicht notwendig.

Wie erhält der Tippgeber die Objekte?
Private Tippgeber erfahren von anstehenden Immobilienverkäufern in der Regel im Bekanntschafts-, Verwandtschafts- oder Freundschaftskreis.

Was passiert, wenn es nicht zum Kauf kommt?
In der Regel wird die Tippgeberprovision gezahlt, wenn der jeweilige Immobiliendienst oder der Makler, der den Tipp erhalten hat, die Immobilie erfolgreich verkauft hat. Wenn kein Verkauf zustande kommt, ist auch die Maklerprovision strittig. Es handelt sich beim Nicht-Verkauf einer Immobilie im Zusammenhang mit der Maklerprovision um einen rechtlichen Graubereich. Es kommt auf den Vertrag mit dem Makler an, ob eine Maklerprovision fällig wird, wenn die Immobilie nicht verkauft wird. Generell sollten auch Tippgeber genau nachfragen, was bei einem Nichtverkauf der Immobilie aus der Tippgeberprovision wird und wie die jeweiligen Provisionsbedingungen sind.

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