Einfriedung – das Grundstück absichern

Eine Einfriedung ist eine Anlage, mit der ein Grundstück von außen abgegrenzt wird.
Diese kann verhindern, dass Menschen oder Tiere Ihr Grundstück betreten. Zudem schützt sie auch vor klimatischen Einflüssen wie Wind oder Lärm. Sie bietet auch einen guten Sichtschutz, sodass nicht jeder auf Ihr Grundstück schauen kann.
Doch sollten Sie planen eine Einfriedung zu errichten müssen Sie sich auch rechtlich absichern.

Einfriedungspflicht / Recht

Jeder Grundstücksbesitzer hat nach § 903 BGB das Recht sein Grundstück entsprechend einzuzäunen,um damit unbefugtes Betreten zu vermeiden.

Eine Einfriedungspflicht besteht nur dann,wenn ein unmittelbarer Nachbar möchte, dass die Grundstücke durch eine Mauer oder eine Hecke optisch getrennt werden sollen.
Dies wird entsprechend im Bau-oder Nachbarschaftsrecht geregelt in den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen.
Die Einfriedungspflicht besteht, wenn sie ortsüblich ist wie in Berlin und in Brandenburg.
Eine solche Pflicht besteht auch bei bebauten Gewerbegrundstücken innerorts in Hessen, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein.
Die Einfriedungspflicht kann auch auf Verlangen des Nachbarn gestellt werden. Dies ist im Außenbezirk von Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt und Thüringen geregelt.

Wie muss/darf eine Einfriedung aussehen?

Zum Teilen schreiben die Gemeinden vor wie eine Einfriedung aussehen darf. Dies geschieht entweder durch Satzungen oder einem konkreten Bebauungsplan.
Für Zäune ist zum Beispiel ein bestimmtes Material und eine bestimmte Höhe festgelegt.
Außerdem kann es vorgeschrieben sein, dass Stacheldrahtzäune mit Pflanzen bewachsen sein sollen.
Laut der niedersächsichen Ordnung müssen Mauern oder Zäune auch standfest und ungefährlich sein.
In Wohnungsgebieten darf meist keine Einfriedung errichtet werden.

Die Nachbarn können auch vereinbaren wie die Einfriedung auszusehen hat. Ergibt sich keine Einigung, dann wird ist jede ortsübliche Einfriedung gültig.
Die Einfriedung darf an der Grundstücksgrenze bis zu 2 m hoch sein. In den Industrie-und Gewerbegebieten bestehen keine Höchstgrenzen.
Bei einer Höhe von über 2 m ist allerdings eine Baugenehmigung oder eine Mitteilung einzuholen.
Eine Hecke als Einfriedung muss mit den Pflanzen den gleichen Grenzabstand einhalten wie bei Bäumen oder Sträuchern. Dies ist je nach Höhe zu bemessen.
Ein Zaun sollte zudem nicht krumm aus alten Brettern verschiedener Größen bestehen.
Die Einfriedung darf die Umgebung nicht verunstalten. So kann ein hohes Gitter unzulässig sein, wenn in der Nachbarschaft nur niedrige Bretterzäune stehen.

Wer hat die Einfriedung zu errichten?

Wollen Sie ein Grundstück zur Straße einfrieden, dann ist immer der Eigentümer das an der Straße liegenden Grundstücks zur Einfriedung verpflichtet und nicht der Eigentümer der Straße.

Sollte die Einfriedung allerdings zwischen zwei Nachbargrundstücken liegen, dann sieht das Gesetz etwas anderes vor. Prinzipiell gibt es in diesem Fall zwei Möglichkeiten wer die Einfriedung bei benachbarten Grundstücken errichten muss.
Die erste ist, dass der Eigentümer dessen Grundstück links gesehen liegt, zum rechten Nachbargrundstück hin einfrieden muss. Entscheidend ist ob die Grundstücke an der gleichen Straße liegen. Man spricht hier auch vom Grundsatz der Rechtseinfriedung.Wenn allerdings keiner nach diesem Grundsatz ein Grundstück hätte einfrieden müssen, dann gilt die Einfriedung für alle Grundstücksbesitzer.

Doch nicht überall gilt diese Einfriedung. So gibt es auch die zweite Variante,  die Gemeinsame Einfriedung nach § 922 BGB. Beide nach Nachbarn teilen sich die Kosten dann für die Grenze.

Wer muss sie pflegen?

Sind Sie derjenige der die Einfriedung errichtet hat, dann müssen Sie diese auch Instandhalten und die Kosten dafür selbst tragen.
Das heißt, sollte etwas an der Begrenzung kaputt gehen müssen Sie dafür aufkommen.
Dies ist in § 34 NNachG und im § 40 ThürNRG. Auch gibt es für die anderen Länder dazu einen im Gesetz verankerten Paragraphen.

Welche Arten der Einfriedung gibt es?

Eine Einfriedung dient dem Schutz Ihres eigenen Grundstückes
Es gibt durchaus verschiedene Arten von dieser Grenze. Sie können diese vollkommen unterschiedlich aufbauen.
Dabei gibt es bestimmte Arten, die häufig vorkommen.
Zum einen hätten wir die tote Befriedung. Diese besteht wie der Name schon sagt aus „toten“ Materialien wie etwa Gestein oder Erde.
Lebende Einfriedungen bestehen hingegen auch als „lebenden“ Objekten.Dazu zählen insbesondere Pflanzen wie Sträucher oder Bäume.
Insbesondere wenn diese Pflanzen sich auf der Grenze zum Grundstück befinden sollten, brauchen Sie das Einverständnis des Nachbarn. Es müssen nämlich auch Grenzabstände beachtet werden.
Zu unterscheiden gibt es dann noch die geschlossenen Einfriedungen und die offenen Einfriedungen.
Bei den geschlossenen Einfriedungen ist es so wie ein Sichtschutz. So bauen Sie eine hohe Mauer, sodass niemand in Ihr Grundstück schauen kann und auch wenig Licht hindurch kommt. Zudem sind Sie dann auch vor Stürmen geschützt.

Offene Einfriedungen sind im Gegensatz dazu sehr lichtdurchlässig.
Beispiele dafür sind Zäune mit Holzlatten, die sehr weit auseinander stehen, sodass Licht auf das Grundstück fällt.

Welche Kosten kommen auf Sie zu?

Je nach Art und Material sind die Kosten vollkommen unterschiedlich. Pro Laufmeter und einer Höhe von 1m kann ein Holzzaun 30-45 Euro je lfm kosten.
Vor allem Zaungabione mit einem Preis von 100-150 Euro pro lfm sind sehr kostenintensiv.
Mit steigender Höhe können die Kosten auch noch einmal steigen. Besondere Design-Zäune sind auch noch wesentlich teurer als die normalen Richtwerte.
Bauen Sie selbst eine Einfriedung können sich die Kosten noch ein wenig verringern. Dennoch müssen Sie dann darauf achten, dass Sie dies auch fachgerecht durchführen.

Gabionen sind als Einfriedung sehr beliebt

Gabionen sind als Einfriedung sehr beliebt

Vor allem Gabionen-Zäune verursachen sehr viel Arbeit und zusätzliche Kosten.
Die schwere Arbeit und das Füllmaterial kostet allein meist schon über 100 Euro pro Tonne.

Zusätzlichen Aufwand und Kosten bietet dazu noch das Erstellen des Fundaments.

Die reinen Kosten sind bei Einfriedungen dennoch nicht ausschlaggebend.
Auch die Nachhaltigkeit spielt bei der Kalkulation der Kosten eine bedeutende Rolle.
So verursacht ein Holzzaun regelmäßig Arbeit und Kosten. Seine Lebensdauer ist geringer als die von denen aus Kunststoff oder Metall.
Auch Gabionenkörbe können rosten. Nach mindestens 10-15 Jahren ist davon auszugehen, da das Risiko dafür dann sehr hoch ist.

Welche Vorschriften regeln die Begrenzung?

Tote Einfriedungen sind manchmal vom Baugesetz besonders erfasst. Sie können nämlich als bauliche Anlage unter bestimmten Voraussetzungen gelten.
Was darunter zu verstehen ist, befindet sich in den jeweiligen Bauordnungen der Länder.
Beispielsweise sind nach der hessischen und der nordrhein-westfälischen Bauordnung, ist dies so geregelt, dass die Anlage unbedingt mit dem Boden verbunden sein muss.
Handelt es sich um eine bauliche Anlage, dann ist hierfür eine Baugenehmigung nötig.
Allerdings wird ausnahmsweise auch eine Genehmigungsfreiheit erteilt, wenn die Anlage von geringer Bedeutung sein sollte.

Das öffentliche Nachbarrecht ist ebenso auf Bundesländerebene geregelt.
In diesem Recht ist auch eine Pflicht des Eigentümers mit eingrenzt. Dies gilt vor allem, wenn das Grundstück für ein Gewerbe genutzt werden sollte.
Die Einfriedung muss auch Grenzabstände einhalten, die im Gesetzt verankert sind.
Die Beschaffenheit muss ortsüblich sein, was heißt, dass diese im Ortsteil häufiger vorkommt.
Bei einem schon gefertigten Bebauungsplan auf jenem Grundstück gelten die entsprechenden Regelungen.

Welche Paragrafen gelten

Im Zivilrecht wird das Eigentum ab dem §903 BGB geregelt.
Eine zivilrechtliche Pflicht für eine Einfriedung besteht nicht. Daher gelten hier nur andere bestimmte Regelungen dafür.
Das BGB sieht im §919 BGB einen Anspruch für den Nachbarn vor. Dieser richtet sich an die Errichtung oder Wiederherstellung fester Grenzzeichen.
Der Eigentümer muss eben solchen Vorschriften Beachtung schenken.Er darf sie nicht außen vor lassen, wenn er sein Grundstück einfrieden lassen will.

Im Falle eines Miteigentums gibt es im § 922 BGB auch noch eine besondere Regelung.
Jeder Eigentümer ist demnach dazu berechtigt, die Grenzeinrichtung zu dem Zweck aus dem sich die Beschaffenheit ergibt, so zu benutzen, dass es den anderen Eigentümer nicht beeinträchtigt.
Die Kosten der Unterhaltung der Errichtung sind von beiden Teilen zu tragen.

Sollte es zu einer Veränderung oder einer Beseitigung der Einrichtung kommen, dann geht dies nur, wenn der Miteigentümer dem zustimmt.
Diese dürfen dann also nicht vorgenommen werden,solange der Nachbar nicht doch noch möchte, dass die Einfriedung so erhalten bleibt wie sie ist.
Besteht dieses Interesse nicht, dann können Sie eine Änderung der Grenze vornehmen.

Sonstiges was es zu beachten gilt

In der Regel ist es praktisch, wenn Sie ihren Nachbarn vor dem Bauvorhaben auch darüber informieren.
Teilen Sie also frühzeitig Art, Ausstattung sowie die Höhe der geplanten Einfriedung ihrem Nachbarn mit.
Wenn ihnen der Nachbar dafür zustimmt, können Sie vor Fristablauf mit dem Arbeiten beginnen.
Die Dauer der Anzeigepflicht ist unterschiedlich geregelt. Diese beträgt zwischen zwei Wochen und einem Monat vor dem geplanten Beginn der Arbeit.
Um Streitigkeiten zu vermeiden können Sie ihren Nachbarn darüber unterrichten, auch wenn Sie nicht gesetzlich dazu verpflichtet sind.
Versuchen Sie sich mit ihrem Nachbarn bei der Gestaltung der Grenze möglichst zu einigen.
Schauen Sie sich gemeinsam in Ihrer Umgebung um.

Falls Ihr Nachbar derjenige ist, der eine Einzäunung vorgenommen hat und Sie sind damit nicht einverstanden, können Sie dagegen vorgehen. Es reicht schon aus, wenn die Grenzeinrichtung zu hoch oder ortsunüblich ist.
Dann haben Sie einen Anspruch auf Beseitigung oder auch einfach Verringerung der höchstzulässigen Höhe.
Diesen Anspruch können Sie auch beim Zivilgericht einklagen.
Beachten Sie dabei genau die Fristen, die in den verschiedenen Bundesländern angegeben sind.
Diese betragen meist zwischen 1 bis 3 Jahren nach der Errichtung der Einfriedung.
Sollte die Frist verstrichen sein, so erlöscht auch der Abwehranspruch.

Wenn Sie eine Hecke als Einfriedung nutzen sollten, dann müssen Sie auch gewisse Pflichten erfüllen.
Sie sind allein für die Pflege zuständig und müssen überstehende Zweige abschneiden. Ansonsten besteht Verletzungsgefahr und Ihr Nachbar kann auch dagegen klagen.
Entstandene Unfälle durch das Abstehen der Hecken können Ihnen zur Last gelegt werden.
Auch darf Ihr Nachbar die Hecke nicht einfach stutzen, da dies Sachbeschädigung ist.

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