Indexmiete Rechner: Mieterhöhung nach Verbraucherpreisindex berechnen

Inflation beeinflusst nicht nur deinen Alltag – sie wirkt sich auch auf Verträge aus. Bei Indexmieten orientiert sich die Kaltmiete am Verbraucherpreisindex (VPI) des Statistischen Bundesamtes. Steigt der Index, darf die Miete im gleichen Verhältnis steigen; fällt er, muss die Miete sinken. Um diese Veränderungen nachvollziehbar zu machen, haben wir einen Indexmieten‑Rechner entwickelt, der dich bei der Berechnung unterstützt, ohne dass du Tabellen wälzen oder Formeln nachschlagen musst.

Der Indexrechner

Indexmiete & Verbraucherpreisindex

Indexmietenrechner

Berechne, wie sich eine Indexmiete rechnerisch verändert. Du kannst einen hinterlegten VPI-Wert auswählen oder den neuesten Wert manuell eintragen.

Bitte ohne Betriebs- und Heizkosten eintragen.
Meist Mietbeginn oder letzte Indexanpassung.
Wird genutzt, wenn kein manueller VPI eingetragen wird.
Ein manueller Wert überschreibt den Vergleichsmonat.
Optional. Daraus wird der frühestmögliche Wirksamkeitsmonat berechnet.
Die Berechnung erfolgt auf Basis des Verbraucherpreisindex für Deutschland, Gesamtindex, Basis 2020 = 100. Wenn der gewünschte aktuelle Monat noch nicht in der Auswahl enthalten ist, kannst du den aktuellen VPI-Wert manuell eintragen.
Datenstand der hinterlegten VPI-Werte: Mai 2026. Neuere Werte können manuell ergänzt werden.
Hinweis: Dieser Rechner liefert eine rechnerische Orientierung und ersetzt keine rechtliche Prüfung. Bei Indexmieten ist unter anderem zu beachten, dass die Miete grundsätzlich mindestens ein Jahr unverändert bleiben muss und die Änderung in Textform erklärt werden muss. Maßgeblich ist der Verbraucherpreisindex für Deutschland, nicht ein regionaler Preisindex und nicht der Nettokaltmietenindex.

Ergebnis

Noch keine Berechnung Trage deine Nettokaltmiete ein, wähle den Ausgangsmonat und berechne anschließend die neue Vergleichsmiete.
Neue Nettokaltmiete
Faktor –
Monatliche Veränderung
Jährliche Veränderung
Indexveränderung

Unser Rechner ermöglicht dir, die aktuelle und zukünftige Nettokaltmiete zu ermitteln. Du gibst die bisherige Nettokaltmiete ein, wählst den Ausgangsmonat mit dem dazugehörigen VPI aus und legst den aktuellen Vergleichsmonat fest. Das Tool rechnet sofort aus, wie sich die Miete verändert. Ein optionales Feld erlaubt dir, den neuesten VPI‑Wert manuell einzutragen, falls dieser noch nicht hinterlegt ist. Zudem kannst du das Datum des Zugangs der Erhöhungserklärung angeben, damit der frühestmögliche Wirksamkeitsmonat angezeigt wird. Der Rechner bleibt stets bedienbar, du musst ihn nicht selbst aktualisieren.

Einen weiteren hilfreichen Rechner für Vermieter findest du hier: Online-Rechner: Versteuerung von Mieteinnahmen

Indexmiete berechnen

Die Berechnung der Indexmiete erfolgt nach einer einfachen Formel: neue Nettokaltmiete = bisherige Nettokaltmiete × aktueller VPI ÷ alter VPI. Trotzdem spielen mehrere Faktoren eine Rolle. Die folgenden Unterpunkte erklären, was in die Berechnung einfließt.

Bisherige Nettokaltmiete

Als Grundlage dient immer die Nettokaltmiete, also die reine Miete ohne Betriebs‑ und Heizkosten. Nur dieser Betrag wird mit dem Indexfaktor multipliziert.

Ausgangsmonat und alter VPI

Für die Berechnung benötigst du den VPI des Monats, in dem die Mietfestsetzung oder letzte Indexanpassung stattgefunden hat. Der Rechner hinterlegt die monatlichen Werte seit 2020 (Basis 2020 = 100) und wählt den passenden Index automatisch aus.

Vergleichsmonat und aktueller VPI

Der aktuelle VPI stammt aus dem Monat, den du als Vergleichszeitraum wählst. Je größer der Abstand zwischen Ausgangs‑ und Vergleichsmonat, desto deutlicher kann sich die Miete verändern. Sobald der Gesetzgeber ab Juli 2026 neue Regeln einführt, werden Indexmieten in angespannten Wohnungsmärkten auf maximal 3,5 Prozent Erhöhung pro Jahr begrenzt – höhere Inflationsraten dürfen dann nicht mehr vollständig weitergegeben werden.

Manuelle Eingabe des VPI

Falls der gewünschte aktuelle VPI noch nicht in der Tabelle enthalten ist, kannst du ihn selbst eintragen. Das sorgt dafür, dass der Rechner auch mit neuesten Zahlen funktioniert, ohne dass er monatlich aktualisiert werden muss.

Datum des Zugangs der Erhöhungserklärung

Der Vermieter muss eine Indexanpassung in Textform ankündigen. Trägst du das Datum des Zugangs ein, ermittelt der Rechner den frühestmöglichen Wirksamkeitsmonat. Die Miete steigt nämlich erst ab Beginn des übernächsten Monats nach Zugang der Erklärung.

Indexfaktor und prozentuale Veränderung

Aus dem Verhältnis von aktuellem zu altem VPI ergibt sich der Indexfaktor. Dieser Faktor zeigt, um wie viel Prozent sich die Miete verändert, und liefert den neuen monatlichen und jährlichen Betrag.

Wichtiger Hinweis: Die Indexmiete betrifft ausschließlich die Nettokaltmiete. Betriebskosten, Heizkosten und sonstige Nebenkosten sind nicht Bestandteil der Indexanpassung.

Indexmiete oder Staffelmiete?

Die Indexmiete ist nur eine von mehreren Möglichkeiten, die Miete an steigende Kosten anzupassen.

Bei der Staffelmiete werden künftige Mieterhöhungen bereits im Mietvertrag festgelegt – in Euro, nicht in Prozent. Zwischen den Erhöhungen muss mindestens ein Jahr liegen, und die vereinbarten Erhöhungen dürfen die ortsübliche Vergleichsmiete nicht überschreiten. Mehr dazu kannst du hier bei unserem Staffelmiete Rechner nachlesen.

Eine Index‑ und eine Staffelmiete dürfen nicht miteinander kombiniert werden. Alternativ kann der Vermieter die Miete auf die ortsübliche Vergleichsmiete anheben (§ 558 BGB), wenn sie seit 15 Monaten unverändert ist und die Kappungsgrenze von 20 Prozent (bzw. 15 Prozent in einigen Regionen) in drei Jahren eingehalten wird. Nach Modernisierungen (§ 559 BGB) dürfen zusätzliche 8 Prozent der Kosten umgelegt werden; ab Juli 2026 soll für Kleinmodernisierungen eine höhere Wertgrenze gelten.

Das muss bei Indexmieten gelten: Rechtliche Voraussetzung

Eine wirksame Indexmiete setzt voraus, dass bestimmte Anforderungen erfüllt sind:

  • Schriftliche Vereinbarung: Die Indexklausel muss klar und verständlich im Mietvertrag festgelegt werden, sonst ist sie unwirksam.
  • Mindestens zwölf Monate unverändert: Nach § 557b BGB darf die Miete frühestens ein Jahr nach der letzten Anpassung geändert werden.
  • Erhöhungserklärung in Textform: Der Vermieter muss die Änderung schriftlich mitteilen und darin den alten und neuen VPI sowie die neue Miete angeben.
  • Wirksamkeit: Die erhöhte Miete ist ab Beginn des übernächsten Monats nach Zugang der Erklärung zu zahlen.
  • Ausschluss anderer Erhöhungen: Während der Laufzeit eines Indexmietvertrags sind Mieterhöhungen nach Vergleichsmiete ausgeschlossen; nur Modernisierungs‑ und Betriebskostenänderungen können zusätzlich geltend gemacht werden.
  • Deckelung ab 2026: In angespannten Märkten darf die Indexmiete ab 1. Juli 2026 jährlich nur noch um bis zu 3,5 Prozent steigen, selbst wenn der VPI stärker wächst. Dieser Deckel ist Teil der geplanten Mietrechtsreform („Mietrecht II“).
Merke: Der in der Indexklausel genannte VPI muss der Gesamtindex des Statistischen Bundesamtes mit Basis 2020 = 100 sein. Regionale Preisindizes oder der Nettokaltmietenindex sind hierfür unzulässig.

Symmetrie‑Gebot

Die Indexmiete folgt dem Verbraucherpreisindex in beide Richtungen. Steigt der VPI, darf die Miete im gleichen Verhältnis steigen; fällt der Index (dies kommt jedoch selten vor), muss die Miete sinken. In der Praxis passiert eine Senkung jedoch nicht automatisch. Als Mieter solltest du aktiv werden und bei sinkendem Index eine Herabsetzung verlangen. Das Symmetrie‑Gebot stellt sicher, dass Indexmieten keine Einbahnstraße sind.

Tipp: Beobachte die monatlichen VPI‑Veröffentlichungen. Sinkt der Index seit der letzten Anpassung, kannst du eine Mietsenkung beantragen.

Häufig gestellte Fragen zum Indexmieten‑Rechner

Wie oft darf die Miete bei einem Indexmietvertrag angepasst werden?
Eine Indexmiete darf frühestens zwölf Monate nach der letzten Anpassung erhöht oder gesenkt werden. Innerhalb des Jahres bleibt die Miete unverändert.
Wann ist eine Indexmiete wirksam?
Die erhöhte (oder verringerte) Miete wird ab dem Beginn des übernächsten Monats nach Zugang der Erhöhungserklärung fällig. Eine spätere Geltendmachung durch den Vermieter ist möglich, wenn der Mietvertrag nichts anderes vorsieht.
Gilt die Deckelung von 3,5 Prozent überall?
Die geplante Deckelung soll ab Juli 2026 zunächst nur in angespannten Wohnungsmärkten gelten. In anderen Gebieten kann die Miete weiterhin im Umfang der VPI‑Steigerung erhöht werden.
Muss die Miete sinken, wenn der VPI fällt?
Ja. Das Symmetrie‑Gebot verlangt, dass die Miete bei einem niedrigeren Index entsprechend reduziert wird. Allerdings erfolgt die Senkung nicht automatisch – du musst sie aktiv einfordern.
Kann ich die Indexmiete mit einer Staffelmiete kombinieren?
Nein. Eine Kombination von Index‑ und Staffelmiete ist unzulässig. Der Vertrag muss sich für eine Variante entscheiden, sonst ist die entsprechende Klausel unwirksam.

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