Eigenbedarf

Eigenbedarf

Eigenbedarf bezeichnet die Nutzung einer selbst erworbenen Immobilie durch den Eigentümer selbst oder durch nahe Verwandte. Im Falle einer vermieteten Immobilie besteht für den Eigentümer das Recht auf Eigenbedarf. Damit kann der Eigentümer die Mietwohnung zu Wohnzwecken für sich oder seine Verwandten nutzen und der Mieter muss die Wohnung räumen. Das Recht auf Eigenbedarf ist gesetzlich geregelt und muss gegenüber dem Mieter begründet werden, zum Beispiel aufgrund einer Erweiterung der Familie. Ein berechtigtes Interesse des Vermieters steht dem Eigenbedarf jedoch nicht entgegen, wenn die Kündigung für den Mieter nicht unzumutbar ist. Der Mieter hat bei einer Kündigung wegen Eigenbedarfs ein gesetzliches Vorrecht auf eine Ersatzwohnung, die dem bisherigen Standard und den persönlichen Bedürfnissen entspricht. Eine Ausnahme gilt nur, wenn der Vermieter nur über eine sehr geringe Anzahl von Mietwohnungen verfügt. In diesem Fall wird dem Mieter kein Ersatzwohnungsrecht zugestanden. Der Vermieter hat in diesem Zusammenhang jedoch eine Meldepflicht beim zuständigen Wohnungsamt.

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