Nachweisgesetz

Das Nachweisgesetz ist eine gesetzliche Regelung, die den Abschluss von Verträgen über Immobilien regelt. Es besagt, dass der Makler dem potenziellen Käufer oder Mieter einer Immobilie einen Nachweis darüber erbringen muss, dass er zur Vermittlung dieser Immobilie berechtigt ist. Dies kann etwa durch einen Vermittlungsauftrag des Eigentümers oder durch eine Vollmacht erfolgen.

Das Nachweisgesetz regelt außerdem die Provisionen und deren Höhe, die ein Makler von seinen Kunden verlangen darf. So darf der Makler beispielsweise keine Vorauszahlungen oder nicht vereinbarte Provisionen von den Kunden fordern. Die Provision des Maklers muss außerdem im Vertrag klar und deutlich festgelegt werden.

Das Nachweisgesetz gilt für alle Immobilienvermittlungen, die gebührenpflichtig sind. Es dient sowohl dem Schutz des Verbrauchers als auch dem der Makler und schafft Rechtssicherheit im Immobiliengeschäft. In Deutschland tritt das Nachweisgesetz am 1. Juni 2015 in Kraft.

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