Anforderungen an eine rollstuhlgerechte Wohnung

Die Anforderungen an eine rollstuhlgerechte Wohnung sind klar definiert, doch rollstuhlgerechte beziehungsweise barrierefreie Wohnungen sind in Deutschland heutzutage leider immer noch Mangelware. Die Umsetzung rollstuhlgerechter und barrierefreier Wohnmöglichkeiten findet sich zum Großteil in speziell dafür geschaffenen Einrichtungen wie Alters- und Pflegeheimen, Rehazentren, Krankenhäusern, Wohngruppen oder Sonderschulen mit Internatsunterbringung. Zudem sind die Kosten einer solchen Wohnperspektive für sozial schwächer gestellte Menschen kaum zu stemmen, was die unabhängige und freie Entfaltung körperlich behinderter Menschen enorm einschränkt.

Wichtig ist aber auch zu beleuchten, dass es Fördermöglichkeiten und Staatszuschüsse gibt, die eine solche Bauunternehmung unterstützen können. Wer eine Wohnung rollstuhlgerecht umbauen möchte, steht zwar häufig vor hohen Kosten, ist damit aber nicht zwangsläufig allein. Je nach persönlicher Situation können Krankenkasse, Pflegekasse, Sozialamt, Unfallversicherung, Rentenversicherung, kommunale Programme oder Förderbanken infrage kommen.

In diesem Artikel erfahren Sie, worauf beim Um- oder Neubau rollstuhlgerechter und barrierefreier Wohnungen geachtet werden muss, wie Sie die Förderung für den Umbau beantragen können und wer für die Fördermöglichkeit infrage kommt.

Die Entscheidung, wie und wo man wohnen möchte, ist für Menschen mit Behinderung ein wichtiger Bestandteil der Selbstbestimmung, da man dem Narrativ der „Spezialunterbringung von Menschen mit besonderen Bedürfnissen“ nicht mehr entsprechen möchte. Dies ist in den meisten Fällen nämlich nicht vonnöten. Viele Menschen mit Behinderung möchten selbstbestimmt in einer eigenen Wohnung, mit Partner, Familie oder in einer selbst gewählten Wohnform leben. Dafür braucht es jedoch Wohnraum, der nicht nur theoretisch barrierefrei genannt wird, sondern im Alltag tatsächlich funktioniert.

Anforderungen an eine rollstuhlgerechte Wohnung

In einer nicht rollstuhlgerechten Wohnung ist das Arbeiten in der Küche schwierig.

Allgemeine Informationen zur Bauvorschrift: Die DIN 18040 und DIN EN 17210

Die DIN 18040 ist eine deutschlandweite Norm, welche vorgibt, wie eine barrierefreie beziehungsweise rollstuhlgerechte Wohnung gestaltet sein sollte. Für nationale und europäische Vorgaben gibt es zudem die DIN EN 17210. Im Wohnungsbau wird sich jedoch häufig vorrangig auf die DIN 18040-2 bezogen, da diese konkrete Anforderungen für barrierefreies Bauen im Bereich Wohnungen beschreibt.

In diesem Artikel wird sich vorrangig auf die deutschlandweiten Bauempfehlungen für Wohnungen nach DIN 18040-2 bezogen. Wir leiten Sie Schritt für Schritt durch die Räumlichkeiten und zeigen, welche Punkte beim Planen, Bauen und Umbauen besonders wichtig sind.

Dabei ist wichtig zu verstehen: Barrierefrei bedeutet nicht automatisch rollstuhlgerecht. Eine barrierefreie Wohnung kann für ältere Menschen, Menschen mit Gehbehinderung oder Personen mit Kinderwagen gut nutzbar sein. Für Rollstuhlfahrer:innen gelten jedoch teilweise höhere Anforderungen, etwa bei Bewegungsflächen, Türbreiten, unterfahrbaren Möbeln und Sanitärräumen. Deshalb sollte bereits in der Planung klar sein, für welche Bedürfnisse die Wohnung geeignet sein soll.

Das Gebäude allgemein

Rampen
Wenn man barrierefrei bauen möchte, ist es wichtig, auch zu beachten, dass der Zugang zum Gebäude ohne Stufen möglich ist. Alternativ kann eine Rampe mit geringer Steigung und entsprechender Länge angebaut werden, um einen Zugang zu ermöglichen. Dabei sollte die Rampe nach DIN 18040-2 nur eine geringe Steigung aufweisen. Eine zu steile Rampe ist für viele Rollstuhlfahrer:innen ohne fremde Hilfe nicht nutzbar und kann sogar gefährlich werden.

Bei Rampen geht es nicht nur um die Steigung. Auch die Breite, rutschfeste Oberfläche, seitliche Begrenzungen und ausreichend große Bewegungsflächen am Anfang und Ende der Rampe sind entscheidend. Eine Rampe, die direkt vor einer Tür endet, ohne Platz zum Rangieren zu lassen, ist in der Praxis kaum hilfreich.

Handläufe
Ein durchgehender Handlauf soll das Steigen von Treppen erleichtern. Dies ist für Menschen mit Behinderung, die im Gehen eingeschränkt sind, aber nicht dauerhaft auf einen Rollstuhl angewiesen sind, eine gute Unterstützung. Beim Anbringen sollte nach Bauempfehlung der Handlauf nicht zu hoch angebracht werden und gut greifbar sein.

Sinnvoll ist ein Handlauf auf beiden Seiten einer Treppe. Er sollte stabil, gut umfasst und ohne Unterbrechung geführt sein. Gerade für Menschen mit Gleichgewichtsstörungen, eingeschränkter Kraft oder Sehbehinderung kann ein klar erkennbarer und sicherer Handlauf entscheidend sein.

Aufzüge
Das Erreichen von Stockwerken ist am einfachsten mit einem Aufzug zu bewerkstelligen, denn rollstuhlgerechte Wohnungen befinden sich nicht zwangsläufig im Erdgeschoss. Dabei ist zu beachten, dass der Aufzug bereits vom Eingangsbereich aus stufenlos zu erreichen ist. Diese Erwähnung scheint auf den ersten Blick überflüssig. Doch es gibt genügend Wohnungsinserate, in denen ein Aufzug angegeben ist, dieser aber erst nach Überwindung von drei oder mehr Stufen zu bedienen ist oder sogar nur bis zu einer bestimmten Etage fährt.

Meist wird in Wohnhochhäusern ein Personenaufzug installiert, der auch für Menschen mit Rollstuhl nutzbar sein kann. Entscheidend ist jedoch, ob die Kabine groß genug ist, ob die Tür breit genug öffnet, ob die Bedienelemente erreichbar sind und ob genügend Rangierfläche vor dem Aufzug vorhanden ist. Besonders bei Elektrorollstühlen oder Rollstühlen mit Begleitperson reicht ein sehr kleiner Aufzug häufig nicht aus.

Eingangsbereich und Klingelanlage
Auch der Eingangsbereich muss mitgedacht werden. Eine rollstuhlgerechte Wohnung ist nicht wirklich nutzbar, wenn Briefkasten, Klingel, Gegensprechanlage oder Türöffner nicht erreichbar sind. Bedienelemente sollten in einer Höhe angebracht sein, die auch aus sitzender Position erreichbar ist. Zudem sollten Türen leichtgängig sein oder über automatische Türöffner verfügen.

Wohnung

Es ist festgelegt, dass Menschen, die auf rollstuhlgerechten Wohnraum angewiesen sind, ausreichend Wohnfläche benötigen. Als Orientierung gilt für eine Person häufig eine Wohnfläche von ca. 45 bis 50 qm oder ein entsprechender Wohnraum. Abhängig von Haushaltsgröße und persönlichem Bedarf kann mehr Fläche notwendig sein.

  • 2 Personen ca. 60 qm oder 2 Wohnräume
  • 3 Personen ca. 75 qm oder 3 Wohnräume
  • 4 Personen ca. 85 – 90 qm oder 4 Wohnräume

Dabei sind Küche und Sanitärräume mit einberechnet. In der Praxis ist jedoch nicht allein die Quadratmeterzahl entscheidend. Eine Wohnung kann groß sein und trotzdem schlecht nutzbar, wenn Flure zu schmal, Türen zu eng oder Räume ungünstig geschnitten sind. Für Rollstuhlnutzer:innen zählen vor allem Bewegungsflächen, Wendekreise und eine sinnvolle Anordnung der Möbel.

Türen und Fenster
Auch die Handhabung von Türen und Fenstern muss mitgedacht werden. Türen müssen eine ausreichende Mindestbreite aufweisen, um einen sicheren Durchgang gewähren zu können. Für rollstuhlgerechte Wohnungen wird häufig eine lichte Durchgangsbreite von etwa 90 cm angesetzt. Der Griff von Fenstern und Türen sollte sich in einer erreichbaren Höhe befinden. Alternativ kann für Fenster auch ein elektronisches System eingesetzt werden.

Türschwellen sollten vermieden werden. Bereits wenige Zentimeter können für Rollstuhlfahrer:innen, Rollatoren oder Menschen mit unsicherem Gang ein Hindernis darstellen. Wenn Schwellen aus baulichen Gründen nicht vollständig vermieden werden können, sollten sie möglichst niedrig und gut überfahrbar gestaltet werden.

Flure und Bewegungsflächen
Flure müssen breit genug sein, damit sich eine Person mit Rollstuhl sicher bewegen und wenden kann. Besonders problematisch sind enge Eingangsbereiche, verwinkelte Flure und Türen, die ungünstig in den Bewegungsbereich aufschlagen. Vor Türen, in Badezimmern, in der Küche und im Schlafzimmer müssen ausreichend Bewegungsflächen eingeplant werden.

Eine Wohnung ist nur dann wirklich rollstuhlgerecht, wenn alltägliche Wege ohne ständiges Rangieren möglich sind. Dazu gehört auch, dass Lichtschalter, Steckdosen, Heizungsregler und andere Bedienelemente erreichbar angebracht werden.

Badezimmer
In barrierefreien Badezimmern müssen sich an der Toilette, dem Waschtisch und der Dusche geeignete Haltegriffe befinden. Die Haltegriffe in der Dusche werden so installiert, dass diese sicher erreichbar sind und ausreichend Halt geben. Die Toilette kann individuell auf die Höhe angepasst werden, die benötigt wird. Die Dusche muss bodengleich beziehungsweise bodenangeglichen erreichbar sein. Der Waschtisch muss unterfahrbar sein, daher sind rollstuhlgerechte Waschtische meist anders gebaut als herkömmliche Modelle.

Besonders wichtig ist im Badezimmer die Bewegungsfläche. Ein schönes neues Bad ist nicht automatisch barrierefrei, wenn der Rollstuhl vor dem Waschbecken nicht wenden kann oder die Toilette nur seitlich schwer erreichbar ist. Auch rutschhemmende Bodenbeläge, gut erreichbare Armaturen, ein Duschsitz und ausreichend stabile Wände für Haltegriffe sollten berücksichtigt werden.

Für die unterschiedlichen Bedürfnisse einer behinderten Person gibt es Hilfsmittel für Sanitärräume, die bei der Krankenkasse oder Pflegekasse beantragt werden können:

  • Mobile Hilfen
  • Lifttoilette
  • Dusch-WC, Bidet
  • Höhenverstellbare WCs und Waschtische
  • Hubbadewanne
  • Liegebadewanne
  • Duschsitze und Duschhocker
  • Stützklappgriffe
  • rutschhemmende Bodenbeläge

Küche
In der Küche sollten die Spüle und der Herd unterfahrbar sein. Wichtig dabei ist, dass die Höhe immer an die Sitzhöhe des Nutzers angepasst wird. Möglich ist auch, Schränke und Küchenzeilen einzubauen, die elektrisch höhenverstellbar sind, doch diese Variante ist zudem sehr kostspielig. Spülmaschine und Ofen befinden sich idealerweise ebenfalls in Sitzhöhe.

Eine rollstuhlgerechte Küche muss nicht nur unterfahrbar sein, sondern auch kurze Arbeitswege ermöglichen. Häufig genutzte Dinge sollten nicht in hohen Hängeschränken gelagert werden. Auszüge, niedrige Schränke, leichtgängige Schubladen und gut erreichbare Arbeitsflächen erleichtern den Alltag deutlich. Auch Steckdosen und Lichtschalter sollten so angebracht sein, dass sie aus sitzender Position erreichbar sind.

Für einen solchen Umbau gibt es dementsprechende Planungshilfen. Sinnvoll ist es außerdem, die betroffene Person aktiv in die Planung einzubeziehen, da individuelle Fähigkeiten, Gewohnheiten und Hilfsmittel stark variieren können.

Schlafzimmer
Das Schlafzimmer wird bei der Planung häufig unterschätzt. Dabei muss auch hier ausreichend Bewegungsfläche vorhanden sein, damit ein Rollstuhl neben das Bett fahren kann. Je nach Pflege- oder Unterstützungsbedarf kann auch Platz für eine zweite Person, einen Patientenlifter oder ein Pflegebett nötig sein.

Schränke sollten gut erreichbar sein. Schiebetüren können praktischer sein als klassische Drehtüren, wenn der Platz begrenzt ist. Auch Lichtschalter, Steckdosen und Notrufsysteme sollten vom Bett aus erreichbar sein.

Umbau einer nicht behindertengerechten Wohnung

Im Laufe des Lebens ist jeder einmal auf barrierefreien Wohnraum angewiesen, sei es durch eine Behinderung von Geburt an, einen Unfall oder aufgrund eingeschränkter Mobilität im Alter. Es ist daher möglich, seine Wohnung an die gegebenen Umstände anpassen zu lassen, selbst in Mietwohnungen. Vermieter bekommen unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse oder Unterstützung, wenn sie sich für den Umbau bereit erklären.

Bei Mietwohnungen ist allerdings wichtig, dass bauliche Veränderungen mit dem Vermieter abgestimmt werden. Kleinere Hilfsmittel lassen sich oft ohne großen Aufwand einsetzen. Größere Eingriffe wie Türverbreiterungen, Badumbauten, Rampen oder Grundrissänderungen benötigen dagegen eine Zustimmung. In vielen Fällen haben Mieter:innen mit Behinderung ein berechtigtes Interesse an solchen Anpassungen, trotzdem sollten alle Absprachen schriftlich erfolgen.

Vor dem Umbau sollte immer eine genaue Bestandsaufnahme gemacht werden. Welche Barrieren bestehen? Welche Räume werden täglich genutzt? Wo ist die Selbstständigkeit besonders eingeschränkt? Welche Maßnahmen bringen den größten Nutzen? Nicht jeder Umbau muss sofort vollständig erfolgen. Manchmal ist es sinnvoll, mit den dringendsten Maßnahmen zu beginnen und weitere Schritte später umzusetzen.

Kosten

Die Kosten eines solchen Projekts fallen je nach Bedürfnis natürlich unterschiedlich aus. Je nach Maßnahme können sich die Kosten weit über 40.000 Euro erstrecken, pauschal sind die Kosten aber nicht eindeutig erkennbar. Doch es gibt Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten.

Kleine Maßnahmen wie Haltegriffe, mobile Rampen oder ein Duschhocker sind vergleichsweise günstig. Deutlich teurer werden bodengleiche Duschen, Türverbreiterungen, elektrische Türöffner, Treppenlifte, Aufzüge oder komplette Küchenumbauten. Auch die bauliche Situation spielt eine große Rolle. In manchen Wohnungen lassen sich Anpassungen relativ einfach durchführen, in anderen sind umfangreiche Eingriffe nötig.

Zu den möglichen Kostenpositionen gehören:

  • Planung und Beratung
  • Umbau des Badezimmers
  • Türverbreiterungen und Schwellenabbau
  • Rampen oder Liftsysteme
  • rollstuhlgerechte Küche
  • elektrische Tür- und Fensteröffner
  • rutschhemmende Bodenbeläge
  • Handläufe und Haltegriffe
  • zusätzliche Elektroarbeiten
  • Notruf- und Assistenzsysteme

Gerade weil die Kosten stark variieren können, sollten mehrere Angebote eingeholt werden. Außerdem ist es wichtig, Förderungen vor Beginn der Maßnahmen zu beantragen. Wird bereits mit dem Umbau begonnen, kann eine Förderung unter Umständen erschwert oder ausgeschlossen sein.

Förderungs- und Finanzierungsmöglichkeiten

Die Förderungsmöglichkeiten sind vom jeweiligen Bundesland, in dem die Person mit Förderanspruch lebt, abhängig. Allgemein lässt sich sagen, dass verschiedene Stellen durchlaufen werden, um eine solche Förderung zu beantragen. In der Wohnberatung wird geklärt, welche Umbauten nötig sind. Danach wird mit verschiedenen Förderstellen über die Kosten und Möglichkeiten Rücksprache gehalten.

Förderstellen können die Krankenkasse, Pflegekasse, das Sozialamt, die Unfallversicherung, die Rentenversicherung oder kommunale Sondermittel sein. Auch Förderprogramme für altersgerechtes oder barrierearmes Umbauen können eine Rolle spielen. Welche Stelle zuständig ist, hängt davon ab, warum der Umbau notwendig ist. Nach einem Arbeitsunfall kann beispielsweise ein anderer Kostenträger zuständig sein als bei altersbedingter Pflegebedürftigkeit.

Wichtig ist, den Antrag gut vorzubereiten. Häufig werden ärztliche Bescheinigungen, Pflegegradnachweise, Kostenvoranschläge, Fotos der aktuellen Wohnsituation und eine Begründung benötigt, warum die Maßnahme erforderlich ist. Eine Wohnberatungsstelle kann dabei helfen, die richtigen Unterlagen zusammenzustellen.

So läuft die Antragstellung ab

Wer eine Förderung beantragen möchte, sollte Schritt für Schritt vorgehen. Zuerst sollte der konkrete Bedarf ermittelt werden. Danach werden Kostenvoranschläge eingeholt. Erst wenn klar ist, welche Maßnahme notwendig ist und was sie kostet, sollte der Antrag bei der zuständigen Stelle gestellt werden.

Ein möglicher Ablauf kann so aussehen:

  1. Barrieren in der Wohnung dokumentieren
  2. Wohnberatung oder Fachbetrieb hinzuziehen
  3. notwendige Maßnahmen festlegen
  4. Kostenvoranschläge einholen
  5. zuständigen Kostenträger klären
  6. Förderantrag vor Beginn der Arbeiten stellen
  7. Bewilligung abwarten
  8. Umbau beauftragen und durchführen lassen
  9. Rechnungen einreichen und Nachweise aufbewahren

Besonders wichtig ist der Punkt, die Bewilligung abzuwarten. Wer zu früh mit dem Umbau beginnt, riskiert, dass Kosten nicht übernommen werden.

Die Umsetzung

Die Umsetzung des barrierefreien Bauens in der Öffentlichkeit sowie im Wohnkontext lässt trotz der Möglichkeiten sehr zu wünschen übrig. Es gibt nur seltene Fälle, in denen Betroffene in den Bauprozess mit einbezogen werden. Das hat zur Folge, dass „barrierefreie“ Baumaßnahmen zwar umgesetzt werden, diese aber doch ungünstig für behinderte und auf Hilfsmittel angewiesene Menschen sind.

Dabei würde die Beteiligung jener Menschen, die auf barrierefreie Strukturen angewiesen sind, einiges an Zeit und Kosten für Bauunternehmen einsparen. Das liegt vor allem daran, dass schon in der Planungsphase auf Missstände aufmerksam gemacht werden könnte. Unternehmen beziehen sich häufig lediglich auf die Baunorm, die ihnen vorgegeben wird. Die tatsächliche Alltagstauglichkeit kann dabei aus dem Blick geraten.

Eine Rampe kann formal vorhanden sein und trotzdem zu steil sein. Ein Bad kann als barrierefrei gelten, obwohl die Bewegungsfläche nicht ausreicht. Eine Küche kann modern aussehen, aber aus sitzender Position kaum nutzbar sein. Deshalb ist es so wichtig, nicht nur nach Norm zu bauen, sondern auch nach tatsächlichem Bedarf.

Barrieren in der Öffentlichkeit

Es fängt schon bei den kleinsten Dingen an: Rampen, die eine viel zu starke Steigung haben und dabei genauso lang sind wie die Treppe selbst, wurden so konstruiert, dass sie nicht mit dem Bürgersteig kollidieren. Rollstuhlfahrer:innen können diese Schwelle nicht allein bewältigen, egal in welcher Art von Rollstuhl die Person sitzt.

Im öffentlichen Nah- und Fernverkehr sind die meisten Steige zwar erhöht, aber bieten keinen nahtlosen Übergang in Straßenbahnen, Züge oder Busse. Die meisten Busse haben eine ausklappbare Rampe, die nur eine gewisse Länge besitzt. Je nach Höhe der Haltestelle ergibt sich eine Steigung, die in den seltensten Fällen selbstständig überwunden werden kann.

Bei Straßenbahnen und Zügen gibt es zwischen Steig und Bahn eine Lücke, was das Einsteigen erschwert. Es kann aber auch passieren, dass der erhöhte Steig nicht hoch genug gebaut wurde und es keine gerade Einstiegsmöglichkeit gibt, sondern ein Absatz überwunden werden muss. Wenn Aufzüge an verschiedenen Gebäuden oder Bahnhöfen außer Betrieb sind, dauert es meist Tage oder sogar Wochen, bis dies behoben wird.

Diese öffentlichen Barrieren wirken sich direkt auf die Wohnsituation aus. Eine Wohnung kann noch so gut angepasst sein, wenn der Weg zur Arbeit, zum Arzt, zur Schule, zum Supermarkt oder zum Bahnhof nicht barrierefrei möglich ist. Barrierefreiheit endet daher nicht an der Wohnungstür.

Barrieren im Wohnkontext

Meist werden Wohnungsinserate als „barrierefrei“ gekennzeichnet, da ein Aufzug vorhanden ist oder sich die Wohnung im Erdgeschoss befindet. Doch sind vor dem Wohnkomplex nur eine oder zwei Stufen, fällt diese Wohnung für die meisten schon weg. Auch in der Wohnung kann es aufgrund der Badgröße scheitern oder an der Tatsache, dass die Dusche nicht an den Boden angeglichen ist oder nur eine Badewanne zur Verfügung steht.

Auch wenn die Flure zu schmal geschnitten sind, kann dies ein Grund für eine eingeschränkte Bewegungsmöglichkeit sein, was die Selbstständigkeit einschränkt. Je nach Bedürfnis wäre eine normale Küche nicht optimal, da diese meistens zu hoch und nicht unterfahrbar ist. Auch die Fenster sind in den seltensten Fällen so konzipiert, dass sie im Sitzen problemlos geöffnet werden können.

Ein weiteres Problem sind fehlende Abstellflächen für Hilfsmittel. Rollstühle, Rollatoren, Duschstühle, Pflegehilfsmittel oder Therapiegeräte benötigen Platz. In vielen Wohnungen ist dafür kein Bereich vorgesehen. Auch breite Türen nützen wenig, wenn Möbel, Heizkörper oder ungünstig platzierte Schalter die Nutzung erschweren.

Checkliste für eine rollstuhlgerechte Wohnung

Wer eine Wohnung sucht oder einen Umbau plant, sollte systematisch prüfen, ob die wichtigsten Anforderungen erfüllt sind. Eine einfache Checkliste kann helfen, typische Probleme frühzeitig zu erkennen.

  • Ist der Hauseingang stufenlos erreichbar?
  • Gibt es eine nutzbare Rampe oder einen Aufzug?
  • Ist der Aufzug ohne Stufen erreichbar?
  • Sind die Türen breit genug?
  • Gibt es ausreichend Bewegungsfläche in Flur, Bad, Küche und Schlafzimmer?
  • Ist die Dusche bodengleich?
  • Ist das Waschbecken unterfahrbar?
  • Sind Haltegriffe vorhanden oder nachrüstbar?
  • Ist die Küche unterfahrbar oder anpassbar?
  • Sind Fenstergriffe, Lichtschalter und Steckdosen erreichbar?
  • Gibt es keine oder nur sehr niedrige Schwellen?
  • Ist der Boden rutschhemmend und gut befahrbar?
  • Gibt es ausreichend Abstellfläche für Hilfsmittel?
  • Ist die Umgebung barrierearm erreichbar?

Diese Liste ersetzt keine fachliche Planung, kann aber helfen, Wohnungsangebote realistischer einzuschätzen.

Barrierefrei bauen heißt zukunftssicher bauen

Barrierefreies Bauen ist nicht nur für Menschen mit Behinderung relevant. Auch Familien mit kleinen Kindern, ältere Menschen, Personen mit vorübergehenden Verletzungen oder Menschen mit Pflegebedarf profitieren davon. Eine stufenlose Dusche, breite Türen und schwellenlose Zugänge erhöhen den Wohnkomfort für fast alle.

Wer neu baut, sollte Barrierefreiheit deshalb von Anfang an mitdenken. Viele Maßnahmen sind im Neubau deutlich günstiger umzusetzen als später im Umbau. Eine breitere Tür, ausreichend Bewegungsfläche oder ein schwellenloser Zugang kosten in der Planung oft weniger als eine spätere Anpassung.

Auch für Vermieter und Eigentümer kann barrierefreier Wohnraum ein Vorteil sein. Die Nachfrage nach altersgerechten und barrierearmen Wohnungen steigt, da die Gesellschaft älter wird und viele Menschen möglichst lange selbstständig wohnen möchten.

Fazit

Diese Beispiele, welche nur ein Teil dieser komplexen Thematik sind, haben eine konkrete Bedeutung: Menschen mit Behinderung können ohne rollstuhlgerechten und barrierefreien Wohnraum keine uneingeschränkte Teilhabe am öffentlichen und privaten Leben erreichen.

Eine rollstuhlgerechte Wohnung ist weit mehr als eine Wohnung mit Aufzug. Entscheidend sind stufenlose Zugänge, ausreichende Bewegungsflächen, breite Türen, ein nutzbares Badezimmer, eine angepasste Küche, erreichbare Bedienelemente und eine Umgebung, die Mobilität ermöglicht. Ebenso wichtig ist die Einbindung der betroffenen Person in die Planung, denn nur sie weiß genau, welche Lösungen im Alltag wirklich funktionieren.

Mit diesem Artikel hoffen wir, Ihnen einen angemessenen Überblick über rollstuhlgerechtes und barrierefreies Bauen und Umbauen geben zu können. Bei weiterer Informationsauskunft können Sie sich an Wohnberatungsstellen, Pflegekassen, Krankenkassen, Sozialämter, Unfallversicherungsträger oder spezialisierte Fachplaner wenden.

Wer Barrierefreiheit ernst nimmt, schafft nicht nur Wohnraum für eine einzelne Personengruppe, sondern mehr Selbstständigkeit, Sicherheit und Lebensqualität für alle.

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