Baurecht

Baurecht bezeichnet das Recht, auf einem Grundstück Gebäude zu errichten oder zu verändern. Es setzt sich aus öffentlichem und privatem Baurecht zusammen.

Das öffentliche Baurecht regelt die Zulässigkeit von Baumaßnahmen und die damit verbundenen Verfahren. Hierzu gehören insbesondere das Bauplanungs- und Bauordnungsrecht sowie das Denkmalschutzrecht. Es legt fest, welche Bauvorhaben genehmigungspflichtig sind, welche Abstände zu Nachbargrundstücken einzuhalten sind und welche Brandschutzvorschriften zu beachten sind.

Das private Baurecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Bauherren, Architekten, Bauunternehmen und Handwerkern, insbesondere hinsichtlich der Verträge, Vergütungen und Gewährleistungsrechte.

Bei der Errichtung oder Veränderung von Gebäuden ist es daher wichtig, sowohl das öffentliche als auch das private Baurecht zu beachten und gegebenenfalls fachkundige Unterstützung bei der Durchführung der Baumaßnahmen in Anspruch zu nehmen.

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