Besitzübergang

Der Besitzübergang ist der Übergang des Besitzes an einer Immobilie von einem Rechtsinhaber auf einen anderen. Er tritt in der Regel aufgrund eines Kaufvertrags ein. Der Besitzübergang ist ein wichtiger Schritt im Immobilienkaufprozess.

Der Besitz geht in der Regel mit dem Eigentumsübergang einher. Allerdings kann der Besitz auch ohne Eigentumsübertragung übergehen, zum Beispiel im Rahmen eines Pachtvertrags.

Im Rahmen des Besitzübergangs wird die tatsächliche Herrschaft über die Immobilie auf den neuen Besitzer übertragen. Dies beinhaltet unter anderem das Recht, die Immobilie zu nutzen und zu bewohnen sowie das Recht, Dritte vom Betreten des Grundstücks auszuschließen. Auch die Pflicht, für die Instandhaltung der Immobilie zu sorgen, geht auf den neuen Besitzer über.

Der Besitz wird in der Regel durch die Übergabe des Schlüssels oder anderer Zugangsmittel an den neuen Besitzer übergeben. Alternativ kann der Besitz auch durch schriftliche Erklärungen oder durch das Verhalten der Parteien übertragen werden.

Der Besitzübergang ist ein wichtiger Schritt im Immobilienkaufprozess. Es ist daher ratsam, den Übergang des Besitzes und des Eigentums durch einen Notar beurkunden zu lassen, um sicherzustellen, dass der Eigentumsübergang wirksam und rechtskräftig ist.

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