Gemeinschaftseigentum
Gemeinschaftseigentum bezeichnet Teile einer Immobilie oder eines Grundstücks, die von mehreren Eigentümern gemeinsam genutzt werden. In Deutschland ist das Gemeinschaftseigentum gesetzlich im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geregelt. Zum Gemeinschaftseigentum zählen beispielsweise das Treppenhaus, der Aufzug, das Dach und die Fassade eines Mehrfamilienhauses….
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