Sachmangel

Als Sachmangel im Zusammenhang mit Immobilien bezeichnet man das Vorhandensein von Abweichungen oder Mängeln, die bei Übergabe der Immobilie an den neuen Eigentümer vorhanden sind. Ein Sachmangel kann sowohl physische als auch rechtliche Mängel umfassen. Zu den physischen Mängeln gehören beispielsweise Schäden an der Bausubstanz, fehlerhafte Isolierungen oder Probleme mit der Elektrik. Rechtliche Mängel hingegen beziehen sich auf fehlende oder unzureichende Rechte und Genehmigungen, die für die Nutzung der Immobilie erforderlich sind.

Aus Sicht des Käufers einer Immobilie sind Sachmängel unerwünscht, da sie den Wert der Immobilie mindern oder die Nutzung erschweren können. Verkäufer hingegen sind dazu verpflichtet, etwaige Sachmängel offen zu legen oder im Vorfeld zu beseitigen. Kommt es trotzdem zu einem Sachmangel, kann der Käufer seine Gewährleistungsansprüche geltend machen und vom Verkäufer eine Nachbesserung oder Minderung des Kaufpreises verlangen.

Bei der Bewertung von Sachmängeln sollten Experten hinzugezogen werden, um eine sachgerechte Einschätzung der Mängel und eventuell notwendiger Maßnahmen zu gewährleisten. Auch bei Immobilienverkäufen sollten sowohl Käufer als auch Verkäufer den Sachverhalt gründlich prüfen, um unangenehme Überraschungen im Nachhinein zu vermeiden.

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